
Wir machen keine halben Sachen…
Wir arbeiten im Makleralleinauftrag. Darin verpflichten wir uns in der zeitlich befristeten Vertragslaufzeit, alle Bemühungen, Marktkenntnisse und Kompetenzen auf den zügigen und erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie auszurichten.
Mit dem Makleralleinauftrag werden wir der “persönliche Berater” Ihrer Immobilie. Sind Sie mit unseren Leistungen als Dienstleister nicht zufrieden, können Sie den Vertrag auflösen. Dieses Risiko tragen wir aus der Überzeugung, dass unsere Leistungen Sie überzeugen: Sie erzielen einen marktgerechten Verkaufspreis, sparen viel Zeit und noch mehr Nerven… also alles zu Ihrem Vorteil.
Ganz anders beim allgemeinen Maklerauftrag. Der Makler ist nicht verpflichtet, Ihren Immobilienverkauf voranzutreiben. Er kann einfach abwarten, bis ein passender Interessent “um die Ecke kommt”. Wenn dann noch mehrere Makler den Allgemein-
auftrag erhalten, wird das Objekt “tod beworben”: Drei Anzeigen, verschiedene Preise, Verunsicherung bei den Interessenten… Ihre Immobilie rückt in ein schlechtes Licht.
Für eine zügige, erfolgreiche Vermittlung ist also der Makleralleinauftrag das Mitte zum Erfolg: keine “Abzocke”, sondern Qualität in Vermarktung und Verkaufsabschluss.
Wir erklären Ihnen die Inhalte des Makleralleinauftrages ausführlich vor der Unter-
zeichnung. Natürlich sind die Vertragsinhalte individuell vereinbar. Das ist ganz in unserem Sinn, denn Sie sollen sicher sein, einen guten Vertrag abzuschließen.
Uns liegt viel daran, eine für beide Seiten verlässliche Partnerschaft einzugehen. Daher ist Flexibilität bei Auftragsabwicklung und Provisionsregelung kein Fremdwort für uns. Prinzipiell finden wir es normal, für erbrachte Leistungen ein Entgelt zu erhalten. Das aber nur im Erfolgsfall – was wiederum ziemlich fair und einzigartig ist. Oder haben Sie schon einmal von einem Anwalt gehört, der Sie im Prozess vertritt und seine Leistungen nur abrechnet, wenn er den Prozess für Sie gewonnen hat?
Nebenbei sei noch erwähnt: Wenn Sie den Mobilfunkanbieter wechseln, schließen Sie einen Vertrag ab, ebenso beim Autokauf. Und warum? Weil Sie dadurch das Anrecht auf eine Leistung haben, die Sie zufrieden stellt – und die Sie einfordern können. So funktioniert das auch beim Immobilienverkauf.
Wie umfangreich unsere Leistungen aus dem Makleralleinauftrag sind, haben wir hier für Sie aufgeführt. Und Sie können uns glauben, das ist noch lange nicht alles.
Unsere Leistung ist ihren Preis wert. Davon überzeugen wir Sie, ganz sicher.